Wir sind in folgenden Bereichen der Detektei für Sie tätig:
Abwehr von Lauschangriffen ( z.B. Aufspüren von Wanzen )
Nach österreichischem Recht gilt das Verursacherprinzip:
Wer durch sein Verhalten den Einsatz eines Berufsdetektives notwendig gemacht hat, kann im Regress zum Ersatz dieser Kosten herangezogen werden.