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Unbewaffneter Begleitschutz oder bewaffneter Personenschutz im In- und Ausland wie Süd- und
Osteuropa, Naher Osten, Mittlerer Osten (in Kooperation mit im Zielgebiet tätigen Sicherheitsfirmen durch erfahrene und bestens ausgebildete Einsatzkräfte) |
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Schutz für Privatpersonen in exponierter Stellung |
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Personenschutz für Führungskräfte von Unternehmen |
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Personenschutz bei akuter Bedrohung oder in Zusammenhang mit Stalkingdelikten |
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Zeugenschutz mit oder ohne verdeckte Unterbringung |
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Genaue Planung des Einsatzes mittels Risiko- und Schwachstellenanalyse samt Ausarbeitung eines
Personenschutzkonzeptes |
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Erstellen eines Notfallplanes
Laut der österreichischen Gewerbeordnung ist es ausser der Exekutive ausschließlich den konzessionierten Berufsdetektiven gestattet, den Schutz von Personen durchzuführen
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